Wir freuen uns, dass wir Sie als unsere Gäste auf dem Mirabellenhof begrüßen können.

Wir möchten Sie hiermit über alle besonderen Sicherheitsregeln und erweiterte AGB´s während der Corona-Zeit informieren:

Stand 1.4.2022

Für Ferienwohnungen im Land Brandenburg gibt es zur Zeit keine besonderen Regelungen.
Wir freuen uns über eine freiwillige Testung aller erwachsenen Gäste vor Ihrer Anreise und vertrauen darauf, daß Sie bei akuten Erkältungssymptomen nicht anreisen.

Die Buchung einer Unterkunft und Anreise zum Mirabellenhof gelten als Einverständnis mit den bis auf Weiteres gültigen Regelungen auf dem Mirabellenhof aufgrund der Covid 19-Pandemie. Bei einem Verstoß gegen diese Regelungen kann die sofortige Kündigung durch den Vermieter ohne Erstattungsanspruch seitens des Gastes erfolgen.

1. Vermietung Ferienwohnungen – Mirabellenhof:

  • Bitte halten Sie zwischen Personen außerhalb der Angehörigen des eigenen Haushalts grundsätzlich einen Mindestabstand von 1,5 Metern ein. 
  • Bitte tragen Sie in den Fluren des Haupthauses einen Mund-/ Nasenschutz.
  • In der Gästestatistik ist jede/r Reisende einzeln mit Namen und Anschrift einzutragen, so dass eine Nachverfolgung von Infektionsketten bei Bedarf möglich ist.

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  • Es sind ausschließlich die in den Wohnungen gelegenen WCs zu nutzen. 
  • bei Veranstaltungen im Saal / großer Küche sind regelmäßige Lüftungspausen einzuhalten.
  • Ein Verstoß gegen die allgemeine Verordnung des Landes Brandenburg oder die spezifischen Verhaltensregeln des Mirabellenhofs (s.o.) berechtigt den Mirabellenhof zur sofortigen Kündigung ohne Anspruch auf Erstattung seitens des Gastes.

2. Allgemeine Hinweise zu Corona:

Coronavirus Disease 2019 (COVID-19) wird von Mensch zu Mensch durch Infektion mit dem Corona- virus SARS-CoV-2 verursacht.

Übertragungsweg: Das Virus wird durch Tröpfchen über die Luft (Tröpfcheninfektion) oder über kontaminierte Hände auf die Schleimhäute (Mund, Nase, Augen) übertragen (Schmierinfektion).

Inkubationszeit: Nach einer Infektion kann es einige Tage bis zwei Wochen dauern, bis Krankheitszeichen auftreten.

Gesundheitliche Wirkungen: Infektionen verlaufen meist mild und asymptomatisch. Es können auch akute Krankheitssymptome, z. B. Atemwegserkrankungen mit Fieber, Husten, Atemnot und Atembeschwerden, auftreten. In schwereren Fällen kann eine Infektion eine Lungenentzündung, ein schweres akutes respiratorisches Syndrom (SARS), ein Nierenversagen und sogar den Tod verursachen. Dies betrifft insbesondere Personen mit Vorerkrankungen oder solche, deren Immunsystem geschwächt ist.

3. Grundsätzliche Hygienemaßnahmen:

Um das Risiko einer Infektion zu verringern, sind grundsätzliche Hygienemaßnahmen einzuhalten, die auch zur Prävention von Grippe empfohlen werden:

  • Händeschütteln und Körperkontakt vermeiden
  • Regelmäßiges, häufiges und sorgfältiges Händewaschen (mindestens 20 Sekunden mit Seife bis zum Handgelenk)
  • Hände-Desinfektionsmittel benutzen, wenn keine Möglichkeit zum Waschen der Hände besteht. Geeignete Mittel enthält z. B. die Liste des Robert Koch-Instituts (RKI) der geprüften und anerkanntenDesinfektionsmittel (www.rki.de).

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  • Hände aus dem Gesicht fernhalten
  • Husten und Niesen in ein Taschentuch oder in die Armbeuge
  • Mindestabstand von 1,5 Meter zu anderen Personen halten
  • Geschlossene Räume regelmäßig lüften

Für Personen mit Vorerkrankungen der Atemwege und Personen mit geschwächtem Immunsystem ist es besonders wichtig, diese Schutzmaßnahmen konsequent umzusetzen.

4. Hygiene bei Reinigung der FeWos:

Besondere Aufmerksamkeit und Reinigung bei jedem Belegungswechsel: 

– Türklinken (auch Haustür), Fenstergriffe, Lichtschalter (Wand und Kabel), TV Fernbedienungen, Knäufe von Schubladen und Schränken, Treppengeländer, Schlüssel

– ausreichend Handtücher zum Wechseln, so dass jeder Gast in der Ferienwohnung sein eigenes Handtuch benutzen kann

5. Mitarbeiterschulung:

Alle MitarbeiterInnen erhalten eine Mitarbeiterschulung zu geltenden Hygeniemaßnahmen und -standards (:https://www.bvcd.de/fileadmin/bvcd/Mitgliederinformation/Mitarbeiterbelehrung_Coro navirus.pdf).

Es gelten für alle unsere MitarbeiterInnen die SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards des Bundesarbeitsministeriums (https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Schwerpunkte/sars-cov-2-ar beitsschutzstandard.pdf?__blob=publicationFile&v=2).

Zu den wichtigsten Grundsätzen zählt die Bereitstellung eines Mund-Nasen-Schutzes, wenn Mindestabstände nicht eingehalten werden können, sowie das Fernbleiben vom Arbeitsplatz von Personen mit Atemwegssymptomen oder Fieber. Außerdem sollte zur Reinigung der Hände hautschonende Flüssigseife und Handtuchspender zur Verfügung gestellt werden.